Für Arbeitgeber

Arbeitszeiterfassung: Was heute gilt und was kommt

Die Pflicht besteht schon, das Gesetz folgt. Der kostenlose Leitfaden zeigt, wie Sie jetzt rechtssicher erfassen.

Deckblatt des Leitfadens Arbeitszeiterfassung für Arbeitgeber

Was im Leitfaden steht

Stand 31. Oktober 2026. Sechs Seiten für Geschäftsführung und Personalabteilung.

Was heute schon gilt

Die Erfassungspflicht nach dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts von 2022, Höchstarbeitszeit, Ruhezeit und Aufzeichnungspflichten.

Was das neue Gesetz bringen soll

Elektronische Erfassung, wöchentliche Höchstarbeitszeit und der Stand der Reform.

Risiken ohne Erfassung

Behördliche Anordnung, Bußgeld, Überstundenstreit und Gesundheitsschutz.

Checkliste

Bestandsaufnahme, geeignetes System, Regeln für Homeoffice und Überstunden, Betriebsrat.

Schulung für Ihr Unternehmen

Ein Modell, das zu Ihrem Betrieb passt und auch nach der Reform trägt.

Inhouse-Schulung

Für Geschäftsführung, Personalabteilung und auf Wunsch den Betriebsrat. Wie erfassen Sie heute, wo liegen Risiken, und welches Modell passt zu Ihrem Betrieb? Vor Ort in Hohenlohe und Umgebung oder per Video.

Online-Workshop

Kompakt in kleiner Gruppe, mit dem aktuellen Stand der Gesetzgebung und Zeit für Ihre Fragen. Termine auf Anfrage.

Schulung anfragen

Schreiben Sie mir kurz, was Sie interessiert. Ich melde mich werktags innerhalb von 48 Stunden mit einem Vorschlag zu Inhalt, Termin und Kosten.

07940 5058605
info@anwaltskanzleikraus.de

Rechtsanwältin Ariadni Kraus, Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht. Der Leitfaden gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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