Arbeitsrecht in Ingelfingen & Künzelsau

Erfahren Sie mehr über unsere Expertise.
Womit ich Ihnen helfe
1.
Kündigung erhalten?
Kündigungsschutzklage, Fristen wahren, Arbeitsplatz oder Abfindung sichern. Wir prüfen, ob Ihre Kündigung überhaupt wirksam ist.

2.
Abfindung
Das Maximum aus Ihrer Kündigung herausholen. Ich verhandle Ihre Abfindung – strategisch und auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber.

3.
Aufhebungsvertrag
Vertrag vorgelegt bekommen? Nicht ungeprüft unterschreiben. Ich bewahre Sie vor einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.

Weitere Themen im Arbeitsrecht
Wählen Sie das Thema, das auf Ihre Situation zutrifft. Die erste Einschätzung im Arbeitsrecht ist für Sie kostenfrei.

Kündigung erhalten? Verlieren Sie keine Zeit.
Was Sie bei mir erwartet
Kostenlose Ersteinschätzung
Schildern Sie mir Ihren Fall unverbindlich. Die erste Einschätzung im Arbeitsrecht ist für Sie kostenfrei – Sie wissen sofort, wo Sie stehen.
Kein Kostenrisiko mit Rechtsschutz
Sie haben eine Rechtsschutzversicherung? Ich übernehme die Deckungsanfrage und rechne direkt mit Ihrer Versicherung ab.
Schnelle Termine – auch abends & samstags
Im Arbeitsrecht zählt jeder Tag. Sie bekommen kurzfristig einen Termin, auch außerhalb der üblichen Bürozeiten.

So läuft es ab
1. Fall schildern – 5 Minuten
Kurz per Telefon, WhatsApp oder Kontaktformular. Dafür genügt zunächst Ihr Kündigungsschreiben.
2. Rückmeldung – innerhalb von 48 Stunden werktags
Ich melde mich persönlich und sage Ihnen, ob und wie schnell gehandelt werden muss.
3. Ersteinschätzung – im Arbeitsrecht kostenfrei
Telefonisch, per Video oder bei mir in Ingelfingen. Termine auch abends bis 20 Uhr und samstags. Bitte halten Sie Arbeitsvertrag und die letzten drei Gehaltsabrechnungen bereit.

Was kostet Sie das?
Mit Rechtsschutz
Ich übernehme die Deckungsanfrage für Sie und rechne direkt mit Ihrer Versicherung ab.
Ohne Rechtsschutz
Die Kosten sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt und richten sich nach dem Wert Ihres Falls. Sie erhalten vorab eine schriftliche Kostenübersicht und entscheiden erst danach. Die kostenlose Ersteinschätzung gilt für arbeitsrechtliche Anliegen; in anderen Rechtsgebieten rechne ich die Erstberatung nach dem RVG ab.
Und wenn ich verliere?
Vor dem Arbeitsgericht trägt in der ersten Instanz jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten, unabhängig vom Ausgang (§ 12a ArbGG). Die Anwaltskosten Ihres Arbeitgebers zahlen Sie also nicht.

Das sagen meine Mandanten
★★★★★ 5,0 von 5 · aus 16 Google-Bewertungen
Markus Messerer ★★★★★
„Frau Kraus ist die beste Anwältin, die ich je hatte. Sie hat mich im Arbeitsrecht verteidigt und ich fühlte mich von Anfang an super aufgehoben.“
Kay Drescher ★★★★★
„Eine sehr kompetente und freundliche Person, die sich viel Zeit nimmt und die beste Lösung erzielt. Ich kann sie nur weiterempfehlen.“
D. ★★★★★
„Eine absolute Top-Anwältin. Von der ersten Sekunde an habe ich mich gut aufgehoben gefühlt. Alles lief reibungslos und unkompliziert ab.“

Persönlich. Kompetent. Vor Ort.






