Aufhebungsvertrag

SICHERHEIT BEI DER BEENDIGUNG

Aufhebungsvertrag erhalten? Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!

Ein Aufhebungsvertrag bietet Ihnen die Chance auf eine attraktive Abfindung, birgt aber auch Risiken wie Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld. Wir prüfen Ihren Vertrag auf alle rechtlichen Fallstricke und verhandeln für Sie das bestmögliche Ergebnis. Wichtig: Einmal unterschrieben, gibt es in der Regel kein Zurück mehr. Lassen Sie uns gemeinsam sicherstellen, dass Sie keine Ansprüche verlieren.

bücher kanzlei kraus
Anwältin Ingelfingen Arbeitsrecht

Darauf kommt es beim Aufhebungsvertrag an

Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, löst das Arbeitsverhältnis in den Augen der Agentur für Arbeit freiwillig. Die Folge kann eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen ohne Arbeitslosengeld sein (§ 159 SGB III). Mit der richtigen Formulierung lässt sich das in vielen Fällen vermeiden.

Höhe der Abfindung

Die Abfindung im Aufhebungsvertrag ist frei verhandelbar. Als grobe Orientierung gilt ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr, je nach Ausgangslage ist deutlich mehr möglich. Entscheidend ist, wie sicher Ihre Position ohne den Vertrag wäre.

Freistellung, Urlaub und Überstunden

Werden Sie bis zum Austritt bezahlt freigestellt? Wird der Resturlaub angerechnet oder ausgezahlt? Was passiert mit Überstunden? Diese Punkte fehlen in Entwürfen häufig oder sind zu Ihren Lasten geregelt.

Das Arbeitszeugnis

Im Aufhebungsvertrag lassen sich Note und Formulierung des Zeugnisses verbindlich festschreiben. Wer das versäumt, streitet später darüber, wenn die Verhandlungsposition schlechter ist.

Kein Widerrufsrecht

Ein unterschriebener Aufhebungsvertrag lässt sich in aller Regel nicht widerrufen. Anders als bei Verbraucherverträgen gibt es keine Bedenkzeit. Deshalb muss die Prüfung vor der Unterschrift stattfinden, nicht danach.

Aufhebungsvertrag prüfen lassen in Ingelfingen und Künzelsau

So gehe ich vor

1. Entwurf sichten

Sie schicken mir den Entwurf per E-Mail oder WhatsApp. Ich sage Ihnen zunächst, ob Zeitdruck besteht und ob der Vertrag grundsätzlich tragfähig ist.

2. Schwachstellen benennen

Ich gehe den Vertrag Punkt für Punkt durch: Sperrzeit, Abfindung, Freistellung, Zeugnis, Wettbewerbsverbot. Sie erfahren, was fehlt und was zu Ihren Lasten geht.

3. Nachverhandeln

Auf Wunsch verhandle ich direkt mit Ihrem Arbeitgeber. Als aktive Unternehmensjuristin kenne ich die Argumente der Gegenseite aus dem Tagesgeschäft.

Beratung zum Aufhebungsvertrag in der Kanzlei Kraus

Jetzt prüfen lassen

Die Ersteinschätzung im Arbeitsrecht ist für Sie kostenfrei. Schicken Sie mir den Entwurf, bevor Sie unterschreiben.

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