

Darauf kommt es beim Aufhebungsvertrag an
Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, löst das Arbeitsverhältnis in den Augen der Agentur für Arbeit freiwillig. Die Folge kann eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen ohne Arbeitslosengeld sein (§ 159 SGB III). Mit der richtigen Formulierung lässt sich das in vielen Fällen vermeiden.
Höhe der Abfindung
Die Abfindung im Aufhebungsvertrag ist frei verhandelbar. Als grobe Orientierung gilt ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr, je nach Ausgangslage ist deutlich mehr möglich. Entscheidend ist, wie sicher Ihre Position ohne den Vertrag wäre.
Freistellung, Urlaub und Überstunden
Werden Sie bis zum Austritt bezahlt freigestellt? Wird der Resturlaub angerechnet oder ausgezahlt? Was passiert mit Überstunden? Diese Punkte fehlen in Entwürfen häufig oder sind zu Ihren Lasten geregelt.
Das Arbeitszeugnis
Im Aufhebungsvertrag lassen sich Note und Formulierung des Zeugnisses verbindlich festschreiben. Wer das versäumt, streitet später darüber, wenn die Verhandlungsposition schlechter ist.
Kein Widerrufsrecht
Ein unterschriebener Aufhebungsvertrag lässt sich in aller Regel nicht widerrufen. Anders als bei Verbraucherverträgen gibt es keine Bedenkzeit. Deshalb muss die Prüfung vor der Unterschrift stattfinden, nicht danach.

So gehe ich vor
1. Entwurf sichten
Sie schicken mir den Entwurf per E-Mail oder WhatsApp. Ich sage Ihnen zunächst, ob Zeitdruck besteht und ob der Vertrag grundsätzlich tragfähig ist.
2. Schwachstellen benennen
Ich gehe den Vertrag Punkt für Punkt durch: Sperrzeit, Abfindung, Freistellung, Zeugnis, Wettbewerbsverbot. Sie erfahren, was fehlt und was zu Ihren Lasten geht.
3. Nachverhandeln
Auf Wunsch verhandle ich direkt mit Ihrem Arbeitgeber. Als aktive Unternehmensjuristin kenne ich die Argumente der Gegenseite aus dem Tagesgeschäft.

Jetzt prüfen lassen
Die Ersteinschätzung im Arbeitsrecht ist für Sie kostenfrei. Schicken Sie mir den Entwurf, bevor Sie unterschreiben.
