Abfindung

Kompetente Vertretung im Arbeitsrecht

Abfindung nach Kündigung: Ihr Recht auf Entschädigung

Nach einer Kündigung stellt sich sofort die Frage: Steht mir eine Abfindung zu? Auch wenn es keinen automatischen gesetzlichen Anspruch gibt, führen strategische Verhandlungen oder eine Kündigungsschutzklage in den meisten Fällen zu einer attraktiven Einmalzahlung.
Als Ihre Anwältin in Künzelsau und Ingelfingen unterstütze ich Sie dabei, das maximale Ergebnis herauszuholen. Wir prüfen die Wirksamkeit Ihrer Kündigung, berechnen die angemessene Abfindungshöhe und wahren wichtige Fristen gegenüber Ihrem Arbeitgeber. Überlassen Sie Ihre finanzielle Absicherung nicht dem Zufall.

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Anwältin Ingelfingen Arbeitsrecht

Wann Sie eine Abfindung bekommen

Es gibt keinen automatischen Anspruch

Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht nur in Ausnahmefällen. In der Praxis entsteht die Abfindung fast immer als Ergebnis einer Verhandlung, meist im Rahmen einer Kündigungsschutzklage oder eines Aufhebungsvertrags.

Ihr Druckmittel ist die Klage

Je unsicherer die Kündigung für Ihren Arbeitgeber ist, desto höher fällt die Abfindung aus. Deshalb ist die Kündigungsschutzklage in den meisten Fällen der Weg zur Abfindung, nicht das Gegenteil davon.

Die Drei-Wochen-Frist

Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. Läuft diese Frist ab, gilt die Kündigung als wirksam und Ihre Verhandlungsposition ist praktisch weg.

Höhe

Als Orientierung dient ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Das ist ein Ausgangspunkt, keine Obergrenze. Betriebszugehörigkeit, Alter, Fehler im Kündigungsverfahren und die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers verschieben den Betrag deutlich.

Steuern und Sozialabgaben

Die Abfindung ist beitragsfrei in der Sozialversicherung, aber einkommensteuerpflichtig. Unter bestimmten Voraussetzungen mildert die sogenannte Fünftelregelung die Steuerlast. Die Auszahlungsmodalitäten lassen sich mitverhandeln.

Abfindung nach Kündigung verhandeln, Kanzlei Kraus Ingelfingen

So gehe ich vor

1. Kündigung prüfen

Ich prüfe, ob die Kündigung wirksam ist und wo sie angreifbar ist. Daraus ergibt sich, wie stark Ihre Verhandlungsposition tatsächlich ist.

2. Realistische Zielgröße

Sie erfahren vorab, welche Größenordnung in Ihrem Fall erreichbar ist. Keine Wunschzahlen, sondern eine Einschätzung auf Basis vergleichbarer Verfahren.

3. Verhandeln

Ich verhandle mit Ihrem Arbeitgeber, notfalls über die Kündigungsschutzklage. Als aktive Unternehmensjuristin weiß ich, wie auf der Gegenseite kalkuliert wird.

Beratung zur Abfindung in der Kanzlei Kraus

Ihre Abfindung einschätzen lassen

Rechnen Sie zuerst selbst nach, oder lassen Sie Ihren Fall direkt einschätzen. Im Arbeitsrecht ist die Ersteinschätzung für Sie kostenfrei.

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