Abfindungsrechner

Kompetente Vertretung im Arbeitsrecht

Abfindungsrechner: Ihre Regelabfindung berechnen

Sie haben eine Kündigung erhalten oder es wird Ihnen ein Aufhebungsvertrag angeboten? Mit dem Abfindungsrechner erhalten Sie einen ersten, unverbindlichen Anhaltspunkt für die sogenannte Regelabfindung. Als Ihre Anwältin für Arbeitsrecht im Hohenlohekreis bespreche ich mit Ihnen anschließend gerne, welche Abfindung in Ihrem konkreten Fall realistisch erzielbar ist.

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Anwältin Ingelfingen Arbeitsrecht

Regelabfindung (Richtwert, Faktor 0,5)
0 €
In der Praxis werden häufig zwischen 0,5 und 1,5 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr verhandelt. Das entspräche in Ihrem Fall einer Spanne von 0 € bis 0 €.

Unverbindlicher Richtwert auf Basis der in der Praxis gebräuchlichen Faustformel (0,5 Bruttomonatsgehälter × Beschäftigungsjahre, angelehnt an § 1a KSchG). In den meisten Fällen besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung – die tatsächliche Höhe ist Verhandlungssache und hängt u. a. von Kündigungsgrund, Branche, Verhandlungsposition und etwaigen Fehlern der Kündigung ab. Diese Berechnung ersetzt keine rechtliche Beratung.

Wie wird die Abfindung berechnet?

In den meisten Fällen besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung bei einer Kündigung. Häufig ist sie ein freiwilliges Angebot des Arbeitgebers, um eine langwierige Kündigungsschutzklage zu vermeiden, oder das Ergebnis einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Verhandlung. Eine echte gesetzliche Anspruchsgrundlage gibt es nur nach § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG): Bietet der Arbeitgeber bei einer betriebsbedingten Kündigung ausdrücklich eine Abfindung an und erhebt der Arbeitnehmer daraufhin keine Kündigungsschutzklage, entsteht ein Anspruch in Höhe von 0,5 Monatsverdiensten pro Beschäftigungsjahr – genau die Formel, die auch dieser Rechner als Ausgangspunkt verwendet.

Diese sogenannte Regelabfindung gilt in der Praxis eher als Untergrenze einer Verhandlung, nicht als feste Obergrenze. Je nach Kündigungsgrund, Branche, Fehlern der Kündigung, besonderem Kündigungsschutz (z. B. bei Schwangeren oder schwerbehinderten Menschen) oder familiärer Unterhaltspflicht werden in der Praxis auch Faktoren von 1,0 oder mehr Bruttomonatsgehältern pro Jahr erzielt.

Wichtiger Hinweis

Dieser Rechner ersetzt keine anwaltliche Beratung und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Er zeigt lediglich einen ersten, unverbindlichen Anhaltspunkt auf Basis einer in der Praxis gebräuchlichen Faustformel. Die tatsächlich erzielbare Abfindung hängt von zahlreichen individuellen Faktoren ab und ist stets Verhandlungssache. Gerne bespreche ich mit Ihnen Ihre konkrete Situation und die realistisch erzielbare Größenordnung.

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