

Typische Situationen, in denen ich Sie unterstütze
- Kündigungsschutzklage fristgerecht einreichen
- Abfindungshöhe realistisch einschätzen lassen
- Aufhebungsvertrag rechtssicher verhandeln
- Fristlose Kündigung rechtlich überprüfen lassen
- Arbeitszeugnis auf faire Formulierungen prüfen lassen
Arbeitsrecht für Crailsheim: persönlich, telefonisch oder per Video
Auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Crailsheim und dem östlichen Landkreis Schwäbisch Hall bin ich da. Viele Anliegen lassen sich telefonisch oder per Video klären, Unterlagen können Sie mir digital senden. Für ein persönliches Gespräch sind Sie in meiner Kanzlei in Ingelfingen willkommen.
Wichtig bei einer Kündigung: die 3-Wochen-Frist
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, bleiben Ihnen nur drei Wochen ab Zugang, um Kündigungsschutzklage zu erheben (§ 4 KSchG). Danach gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam. Melden Sie sich deshalb frühzeitig, am besten noch in der Woche, in der Ihnen die Kündigung zugegangen ist.
Zuständiges Arbeitsgericht
Für Arbeitsverhältnisse im Hohenlohekreis und im Landkreis Schwäbisch Hall ist das Arbeitsgericht Heilbronn zuständig. Es verhandelt am Hauptsitz in Heilbronn und bei seinen Kammern in Crailsheim; welche Kammer zuständig ist, hängt vor allem von Ihrem Arbeitsort ab. Ich vertrete Sie dort und übernehme die Kommunikation mit Gericht und Arbeitgeber.
Häufige Anliegen aus Crailsheim
- Abfindung einschätzen und verhandeln
- Aufhebungsvertrag vor der Unterschrift prüfen
- Fristlose Kündigung überprüfen
- Abmahnung erhalten: richtig reagieren
- Arbeitszeugnis prüfen und berichtigen lassen
- Überstunden nicht bezahlt: Ansprüche sichern
So erreichen Sie mich aus Crailsheim
- Persönlich in meiner Kanzlei im Ahornweg 4 in Ingelfingen
- Telefonisch unter 07940 5058605 oder per Video, ganz ohne Anfahrt
- Termine auch abends bis 20 Uhr und samstags
- Die erste Einschätzung im Arbeitsrecht ist für Sie kostenfrei
