Anspruchsdurchsetzung

SOFORTHILFE IM VERTRAGSRECHT

Vertragspartner zahlt nicht? Jetzt Fristen wahren!

Ein Vertragsbruch – etwa ausbleibende Zahlung oder mangelhafte Leistung – trifft Sie oft unvorbereitet. Doch Ansprüche verjähren: Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB), häufig ab Jahresende.Wir prüfen für Sie umgehend, welche Ansprüche bestehen, und setzen diese außergerichtlich oder im Mahn- bzw. Klageverfahren durch. Unser Ziel: Ihr Recht schnell und wirksam durchzusetzen.

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Anwältin Ingelfingen Arbeitsrecht
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