Kompetente Vertretung im Mietrecht
Mietminderung bei Mängeln: Ihr Recht auf Herabsetzung der Miete
Schimmel, Heizungsausfall oder Lärm durch die Baustelle nebenan – bei erheblichen Mängeln der Mietsache dürfen Sie die Miete mindern. Der Mangel muss der Vermieterin oder dem Vermieter angezeigt werden, damit die Minderung wirksam wird.
Als Ihre Anwältin in Ingelfingen und Umgebung unterstütze ich Sie dabei, die angemessene Minderungsquote zu bestimmen und Ihre Ansprüche gegenüber der Vermieterseite durchzusetzen – außergerichtlich wie gerichtlich. Warten Sie mit der Mängelanzeige nicht zu lange.


