Fristlose Kündigung

SOFORTHILFE IM MIETRECHT

Fristlose Kündigung erhalten? Jetzt handeln!

Eine fristlose Kündigung – etwa wegen Zahlungsverzugs – trifft Mieterinnen und Mieter oft unvorbereitet. Doch nicht jede außerordentliche Kündigung ist rechtlich wirksam ausgesprochen.Wir prüfen für Sie umgehend, ob die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen vorliegen, insbesondere die Höhe des Rückstands und mögliche Schonfristmöglichkeiten (§ 569 Abs. 3 BGB). Unser Ziel: der Erhalt Ihres Wohnraums oder eine geordnete, faire Lösung.

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Anwältin Ingelfingen Arbeitsrecht
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