Kündigung wegen Krankheit – Ihre Rechte

Rechtsanwältin für Arbeitsrecht

Kündigung wegen Krankheit – Ihre Rechte

Eine Kündigung wegen häufiger oder langer Krankheit ist rechtlich nur unter engen Voraussetzungen zulässig. Ich prüfe, ob Ihre Kündigung diesen hohen Anforderungen tatsächlich standhält.

Kündigung wegen Krankheit - rechtliche Beratung Ingelfingen
Anwältin Ingelfingen Arbeitsrecht

Typische Situationen, in denen ich Sie unterstütze

  • Prüfung der negativen Gesundheitsprognose
  • Bewertung der betrieblichen und wirtschaftlichen Beeinträchtigung
  • Prüfung, ob ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) erforderlich war
  • Einschätzung der Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage
  • Verhandlung einer Abfindung als Alternative zur Kündigung

So gehe ich vor

Kündigungen wegen Krankheit scheitern in der Praxis häufig an formalen oder inhaltlichen Fehlern des Arbeitgebers – etwa einem fehlenden BEM-Verfahren. Ich prüfe Ihre Kündigung sorgfältig auf diese Fehlerquellen und zeige Ihnen Ihre realistischen Optionen auf.

Darf der Arbeitgeber wegen Krankheit kündigen?

Eine Krankheit schützt nicht vor einer Kündigung. Gilt das Kündigungsschutzgesetz, ist eine Kündigung wegen Krankheit aber nur unter strengen Voraussetzungen wirksam. Die Gerichte prüfen in drei Stufen:

  1. Negative Gesundheitsprognose: Zum Zeitpunkt der Kündigung muss zu erwarten sein, dass weiterhin erhebliche Fehlzeiten auftreten.
  2. Erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen: etwa durch Störungen im Betriebsablauf oder hohe Kosten der Entgeltfortzahlung.
  3. Interessenabwägung: Die Beeinträchtigung muss für den Arbeitgeber unzumutbar sein. Zu berücksichtigen sind unter anderem Betriebszugehörigkeit, Alter und die Ursache der Erkrankung.

Formen der krankheitsbedingten Kündigung

  • Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen
  • Kündigung wegen lang andauernder Erkrankung
  • Kündigung wegen dauerhafter Arbeitsunfähigkeit
  • Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsminderung

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Waren Sie innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, muss der Arbeitgeber Ihnen ein betriebliches Eingliederungsmanagement anbieten (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Das BEM ist zwar keine formale Voraussetzung für die Wirksamkeit der Kündigung. Hat der Arbeitgeber es aber unterlassen, muss er im Prozess genau darlegen, dass auch ein BEM die Kündigung nicht hätte verhindern können. Das verbessert Ihre Position erheblich.

Sind Sie schwerbehindert oder gleichgestellt, braucht der Arbeitgeber außerdem vor der Kündigung die Zustimmung des Integrationsamts (§ 168 SGB IX).

Kann mir während der Krankschreibung gekündigt werden?

Ja. Eine Kündigung ist auch während einer Arbeitsunfähigkeit möglich. Die Entgeltfortzahlung endet dadurch aber nicht automatisch: Kündigt der Arbeitgeber aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit, bleibt der Anspruch für bis zu sechs Wochen bestehen (§ 8 EntgFG). Auch hier gilt die 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage.

Kündigung wegen Krankheit prüfen lassen

Schildern Sie mir Ihr Anliegen telefonisch unter 07940 5058605, per WhatsApp oder über das Kontaktformular. Die erste Einschätzung im Arbeitsrecht ist für Sie kostenfrei. Termine sind auch abends und samstags möglich, auf Wunsch telefonisch oder per Video.

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