Fristlose Kündigung

SOFORTHILFE IM ARBEITSRECHT

Kündigung erhalten? Jetzt Fristen wahren!

Eine fristlose Kündigung trifft Sie meist völlig unvorbereitet und existenzbedrohend. Das Gehalt stoppt sofort und die Agentur für Arbeit verhängt oft eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen. Doch Vorsicht: Viele außerordentliche Kündigungen sind rechtlich unwirksam.Ich prüfe für Sie umgehend, ob ein rechtmäßiger Grund vorliegt, und reiche innerhalb der gesetzlichen 3-Wochen-Frist Kündigungsschutzklage ein. Mein Ziel: die Rücknahme der Kündigung oder eine faire Abfindung für Sie.

mietrecht
Anwältin Ingelfingen Arbeitsrecht

Was ist eine fristlose Kündigung?

Die fristlose, also außerordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis sofort, ohne Kündigungsfrist. Sie ist nur zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann (§ 626 Abs. 1 BGB). Die Hürden dafür sind hoch.

Diese Voraussetzungen muss Ihr Arbeitgeber einhalten

  • Wichtiger Grund, zum Beispiel Diebstahl, Arbeitszeitbetrug, Tätlichkeiten oder beharrliche Arbeitsverweigerung
  • Interessenabwägung im Einzelfall: Dauer der Betriebszugehörigkeit und bisheriges Verhalten zählen mit
  • Abmahnung: In vielen Fällen muss vorher abgemahnt worden sein
  • Zwei-Wochen-Frist: Die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen erklärt werden, nachdem der Arbeitgeber von den maßgeblichen Tatsachen erfahren hat (§ 626 Abs. 2 BGB)
  • Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift (§ 623 BGB)
  • Anhörung des Betriebsrats, sofern einer besteht (§ 102 BetrVG)

Auch hier gilt die 3-Wochen-Frist

Auch gegen eine fristlose Kündigung müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang Kündigungsschutzklage erheben (§ 13 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 KSchG). Häufig spricht der Arbeitgeber vorsorglich zusätzlich eine ordentliche Kündigung aus. Auch diese muss fristgerecht angegriffen werden.

Folgen für Gehalt und Arbeitslosengeld

Mit dem Zugang der fristlosen Kündigung stellt der Arbeitgeber in der Regel die Gehaltszahlung ein. Bei einer verhaltensbedingten Kündigung prüft die Agentur für Arbeit zudem eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen (§ 159 SGB III). Stellt das Gericht fest, dass die fristlose Kündigung unwirksam war, kann Ihnen für die Zwischenzeit Vergütung aus Annahmeverzug zustehen, unter Anrechnung dessen, was Sie anderweitig verdient oder als Arbeitslosengeld erhalten haben.

Oft lässt sich im Vergleich vereinbaren, dass das Arbeitsverhältnis zu einem späteren Zeitpunkt ordentlich endet, dass Sie ein wohlwollendes Arbeitszeugnis erhalten und gegebenenfalls eine Abfindung. Das kann auch für die Beurteilung durch die Agentur für Arbeit eine Rolle spielen.

Was Sie jetzt tun sollten

  1. Datum des Zugangs notieren und den Umschlag aufbewahren
  2. Nichts unterschreiben, insbesondere keinen Aufhebungsvertrag
  3. Sich sofort bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend und arbeitslos melden
  4. Keine Stellungnahme gegenüber dem Arbeitgeber ohne vorherige Beratung abgeben
  5. Kontakt aufnehmen: Ich prüfe Ihre Kündigung kurzfristig

Jetzt Kündigung prüfen lassen

Schildern Sie mir Ihren Fall telefonisch unter 07940 5058605, per WhatsApp oder über das Kontaktformular. Die erste Einschätzung im Arbeitsrecht ist für Sie kostenfrei. Termine sind auch abends und samstags möglich, auf Wunsch telefonisch oder per Video.

Nach oben scrollen