Kündigungsschutzklage

IHRE KANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

Kündigung erhalten? Klagen Sie auf Abfindung oder Weiterbeschäftigung .

Eine Kündigung ist kein Schicksal, sondern der Anfang einer Verhandlung. Ob betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt – viele Kündigungen halten einer rechtlichen Prüfung nicht stand.

Wichtig für Sie: Um Ihre Rechte zu sichern, muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erhoben werden. Verpassen Sie diese Frist, ist die Kündigung meist endgültig wirksam. Wir analysieren Ihre Erfolgsaussichten sofort und holen das Maximum für Sie heraus – egal ob es um den Erhalt Ihres Arbeitsplatzes oder eine faire Abfindung geht.

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Anwältin Ingelfingen Arbeitsrecht

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