

Wann Sie eine Abfindung bekommen
Es gibt keinen automatischen Anspruch
Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht nur in Ausnahmefällen. In der Praxis entsteht die Abfindung fast immer als Ergebnis einer Verhandlung, meist im Rahmen einer Kündigungsschutzklage oder eines Aufhebungsvertrags.
Ihr Druckmittel ist die Klage
Je unsicherer die Kündigung für Ihren Arbeitgeber ist, desto höher fällt die Abfindung aus. Deshalb ist die Kündigungsschutzklage in den meisten Fällen der Weg zur Abfindung, nicht das Gegenteil davon.
Die Drei-Wochen-Frist
Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. Läuft diese Frist ab, gilt die Kündigung als wirksam und Ihre Verhandlungsposition ist praktisch weg.
Höhe
Als Orientierung dient ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Das ist ein Ausgangspunkt, keine Obergrenze. Betriebszugehörigkeit, Alter, Fehler im Kündigungsverfahren und die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers verschieben den Betrag deutlich.
Steuern und Sozialabgaben
Die Abfindung ist beitragsfrei in der Sozialversicherung, aber einkommensteuerpflichtig. Unter bestimmten Voraussetzungen mildert die sogenannte Fünftelregelung die Steuerlast. Die Auszahlungsmodalitäten lassen sich mitverhandeln.

So gehe ich vor
1. Kündigung prüfen
Ich prüfe, ob die Kündigung wirksam ist und wo sie angreifbar ist. Daraus ergibt sich, wie stark Ihre Verhandlungsposition tatsächlich ist.
2. Realistische Zielgröße
Sie erfahren vorab, welche Größenordnung in Ihrem Fall erreichbar ist. Keine Wunschzahlen, sondern eine Einschätzung auf Basis vergleichbarer Verfahren.
3. Verhandeln
Ich verhandle mit Ihrem Arbeitgeber, notfalls über die Kündigungsschutzklage. Als aktive Unternehmensjuristin weiß ich, wie auf der Gegenseite kalkuliert wird.

Ihre Abfindung einschätzen lassen
Rechnen Sie zuerst selbst nach, oder lassen Sie Ihren Fall direkt einschätzen. Im Arbeitsrecht ist die Ersteinschätzung für Sie kostenfrei.
