Häufige Fragen & Antworten
Alles, was Sie zu Ihrer Anfrage und unserem Prozess wissen müssen.
Entstehen durch das Zusenden einer Anfrage bereits Kosten?
Nein. Wir sichten Ihre Schilderung oder Unterlagen zunächst kurz und informieren Sie danach transparent über die weiteren Schritte und mögliche Kosten, bevor wir verbindlich für Sie tätig werden.
Werden die Kosten von meiner Rechtsschutzversicherung übernommen?
Ja. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, übernehmen wir für Sie die komplette Korrespondenz und fordern die erforderliche Deckungszusage direkt beim Versicherer an.
Auf welchen Wegen kann ich die Kanzlei erreichen?
Wir machen es Ihnen einfach: Sie erreichen uns per Telefon, E-Mail oder über unser Kontaktformular. Für kurze Anfragen oder das Zusenden von Dokumentenfotos bieten wir zudem einen unkomplizierten Kontakt via WhatsApp an.
Wie schnell bekomme ich eine Rückmeldung?
In Rechtsnotfällen zählt jede Stunde. Wir bemühen uns daher um eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden an Werktagen.
Muss ich für die Beratung persönlich in die Kanzlei kommen?
Nicht zwingend. Wir bieten Ihnen volle Flexibilität: Eine Beratung ist persönlich vor Ort in Ingelfingen, telefonisch oder per Teams-Call möglich.
Ich habe einen Aufhebungsvertrag erhalten – soll ich sofort unterschreiben?
Unterschreiben Sie niemals sofort!
Ein Aufhebungsvertrag kann weitreichende Folgen haben (Sperrzeit beim Arbeitslosengeld). Lassen Sie den Vertrag erst durch uns prüfen, um eine optimale Abfindung zu garantieren.


