Kündigungsschutz für Mieter

IHRE KANZLEI FÜR MIETRECHT

Kündigung erhalten? Wehren Sie sich gegen unwirksame Eigenbedarfskündigungen .

Eine Kündigung durch die Vermieterin ist kein Grund zur Resignation. Ob Eigenbedarf, Verwertungskündigung oder Vertragsverletzung – viele Kündigungen halten einer rechtlichen Prüfung nicht stand.

Wichtig für Sie: Prüfen Sie die Kündigungsfrist und mögliche Widerspruchsrechte (Sozialklausel, § 574 BGB) frühzeitig. Wir analysieren die Wirksamkeit der Kündigung und vertreten Ihre Interessen gegenüber der Vermieterseite – außergerichtlich wie vor Gericht.

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Anwältin Ingelfingen Arbeitsrecht

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